Grundsteuer 2025 richtig auf die Mieter umlegen
Seit dem 1.1.2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Je nach Kommune und Landesmodell haben sich die Beträge teils deutlich verändert — nach oben wie nach unten. Für die Abrechnung 2025, die Sie 2026 erstellen, ist das relevant.
Grundsteuer bleibt voll umlagefähig
Die Grundsteuer (Grundsteuer B) zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 BetrKV. Voraussetzung ist eine wirksame Betriebskostenklausel im Mietvertrag. Umgelegt wird der tatsächlich gezahlte Jahresbetrag laut Grundsteuerbescheid.
Neuen Bescheid zugrunde legen
Verwenden Sie für die Abrechnung 2025 den neuen Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Prüfen Sie den Betrag — durch die Reform weichen viele Werte von den Vorjahren ab. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Gesamtbetrag nach dem vereinbarten Schlüssel (i. d. R. Wohnfläche) auf die Einheiten verteilt.
Vorauszahlung anpassen (§ 560 BGB)
Ist die Grundsteuer deutlich gestiegen, können Sie die monatliche Vorauszahlung nach einer Abrechnung anpassen — angemessen und mit Erklärung gegenüber dem Mieter. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen im Folgejahr. Ist sie gesunken, ist eine Senkung fair und beugt Guthaben-Rückzahlungen vor.
Grundsteuer automatisch verteilen
In MyImmo tragen Sie den neuen Jahresbetrag einmal ein — der Umlage-Assistent verteilt ihn auf alle Einheiten und übernimmt ihn in die Nebenkostenabrechnung.
Jetzt startenRechtsstand Juli 2026. Alle Angaben sind Anhaltspunkte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.