Geerbte Immobilie vermieten: die ersten Schritte
Immer mehr Menschen werden durch Erbschaft zu Vermietern — oft ohne Vorerfahrung. Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten ersten Schritte, damit aus der geerbten Wohnung kein Bürokratie-Albtraum wird.
1. Eigentum klären und Grundbuch berichtigen
Nach dem Erbfall sollten Sie die Grundbuchberichtigung veranlassen (innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei mit Erbschein oder notariellem Testament). Bei einer Erbengemeinschaft entscheiden alle Miterben gemeinsam über die Immobilie.
2. Bestehende Mietverhältnisse übernehmen
Sie treten als Erbe in laufende Mietverträge ein — unverändert. Informieren Sie die Mieter über den Eigentümerwechsel und die neue Bankverbindung für die Miete. Kündigen wegen Eigenbedarf ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
3. Steuerliche Weichen stellen
Mieteinnahmen gehören in die Anlage V der Einkommensteuererklärung. Als Abschreibungsbasis dient bei geerbten Immobilien die frühere Anschaffung des Erblassers (Fußstapfentheorie) — die AfA läuft fort. Bewahren Sie alte Kaufunterlagen und Belege auf; sie sind für die Abschreibung wertvoll.
4. Einnahmen und Ausgaben von Anfang an erfassen
Wer Mieten, Nebenkosten und Reparaturen von Beginn an sauber dokumentiert, spart am Jahresende viel Arbeit und verschenkt keine absetzbaren Kosten. Eine einfache Verwaltungssoftware nimmt Ihnen die Struktur ab.
Der einfache Einstieg
MyImmo führt Sie Schritt für Schritt: Objekt anlegen, Mieter erfassen, Ein- und Ausgaben buchen — und am Jahresende steht Ihre Anlage V fast von selbst. Gemacht für Vermieter ohne Vorerfahrung.
Kostenlos startenRechtsstand Juli 2026. Alle Angaben sind Anhaltspunkte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.