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Die 15-%-Falle: anschaffungsnahe Herstellungskosten vermeiden

5 Min Lesezeit · 15. Juli 2026

Direkt nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie wird oft renoviert. Wer dabei zu viel ausgibt, tappt in eine teure Steuerfalle: Aus sofort abziehbaren Werbungskosten werden Herstellungskosten, die sich nur über Jahrzehnte abschreiben lassen.

Was besagt die 15-%-Grenze?

Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung netto 15 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten, gelten sie insgesamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Folge: kein Sofortabzug, sondern nur die jährliche AfA von 2–3 %.

Ein Rechenbeispiel

Kaufpreis 300.000 €, davon 80 % Gebäudeanteil = 240.000 €. Die 15-%-Grenze liegt bei 36.000 €. Renovieren Sie in den ersten drei Jahren für 40.000 €, kippt der gesamte Betrag in die AfA — statt rund 40.000 € sofort können Sie nur etwa 800–1.200 € pro Jahr absetzen.

So bleiben Sie auf der sicheren Seite

  • Kosten im Blick behalten und die Summe der ersten drei Jahre gegen die Grenze rechnen.
  • Größere Maßnahmen ggf. hinter den Drei-Jahres-Stichtag verschieben.
  • Jährlich übliche Erhaltungsarbeiten sind ausgenommen — sauber dokumentieren.

Der 15-%-Wächter in MyImmo

MyImmo kennt Kaufpreis, Gebäudeanteil und Kaufdatum und zeigt auf jeder Objektseite einen Fortschrittsbalken: Wie viel der 15-%-Grenze ist ausgeschöpft, wie lange läuft das Fenster noch — mit Warnung, bevor es teuer wird.

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Rechtsstand Juli 2026. Alle Angaben sind Anhaltspunkte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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